Lese-Rechtschreibstörung

Legasthenie als ältesten Begriff, Dyslexie oder der zunehmend geläufigere Ausdruck Lese-und/oder Rechtschreibstörung, kurz LRS – sie alle beschreiben die Lernschwierigkeiten im schriftsprachlichen Bereich.

Von einer Dyslexie/Legasthenie oder Lese-Rechtschreibstörung (LRS) spricht man,

  • wenn die Schwierigkeiten andauernd auftreten und
  • nicht auf das Entwicklungsalter,
  • nicht auf eine unterdurchschnittliche Intelligenz,
  • nicht auf fehlende oder mangelhafte Beschulung (z.B. durch häufigen Klassen- oder Ortswechsel),
  • nicht durch eine psychische Erkrankung oder Hirnschädigung verursacht sind.

Mittels einer fundierten Abklärung kann Klarheit darüber gewonnen werden, ob eine LRS vorliegt oder nicht und was das Kind, der Jugendliche an unterstützenden schulischen und therapeutischen Fördermassnahmen benötigt, um Kenntnisse und Sicherheit im Schriftspracherwerb erlangen und sich gesund entwickeln zu können.

Wichtig: Die Diagnose Legasthenie/Dyslexie/LRS gilt rechtlich gesehen als Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Anpassungen im Unterricht und bei Prüfungen auf allen Bildungsstufen (z.B. Nachteilsausgleich).


Folgende Fachpersonen bieten dieses Angebot an: