Dyskalkulie / Rechenstörung

Dyskalkulie oder Rechenstörung – beide Begriffe beschreiben die Lernschwierigkeiten im mathematischen Bereich.

Von einer Dyskalkulie oder Rechenstörung spricht man,

  • wenn der Zahlensinn mangelhaft,
  • die Zahlenraumvorstellung eingeschränkt,
  • das Zählen fehlerhaft (vor allem bei den Zehner- und Hunderterübergängen),
  • das Einsundeins und das Einmaleins nur teilweise oder gar nicht geläufig ist,
  • wenig ausgeprägt bis keine Vorstellung von Massen vorhanden sind,
  • bei Textaufgaben nicht verstanden wird, welche Grundrechenoperationen anzuwenden sind,
  • die Schwierigkeiten andauernd auftreten und
  • nicht auf das Entwicklungsalter,
  • nicht auf eine unterdurchschnittliche Intelligenz,
  • nicht auf fehlende oder mangelhafte Beschulung (z.B. durch häufigen Klassen- oder Ortswechsel),
  • nicht durch eine psychische Erkrankung oder Hirnschädigung verursacht sind.

Mittels einer fundierten Abklärung kann Klarheit darüber gewonnen werden, ob eine Dyskalkulie vorliegt oder nicht und was das Kind, der Jugendliche an unterstützenden schulischen und therapeutischen Fördermassnahmen benötigt, um Kenntnisse und Sicherheit im mathematischen Bereich erlangen und sich gesund entwickeln zu können.

Wichtig: Die Diagnose Dyskalkulie/Rechenstörung gilt rechtlich gesehen als Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Anpassungen im Unterricht und bei Prüfungen auf allen Bildungsstufen (z.B. Nachteilsausgleich). Die Bezeichnung Rechenschwäche braucht man bei intellektuell allgemein schwachen Kindern.


Folgende Fachpersonen bieten dieses Angebot an: